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FamilRecht Köln
Hohenzollernring 52, 50672 Köln

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START / HONORAR

Transparentes Honorar

Klare Richtwerte und faire Abrechnung – gerade in einer ohnehin belastenden Situation.

Erstberatung

ab 120 €/ Gespräch

Vertrauliche Einschätzung Ihrer Lage und Optionen.

  • Persönlich oder telefonisch
  • Klärung Ihrer Rechte
  • Einschätzung Erfolgsaussichten
  • Anrechnung bei Mandat
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Scheidungsverfahren

individuell

Honorar nach Gegenstandswert gemäß FamGKG.

  • Antrag & Schriftverkehr
  • Versorgungsausgleich
  • Vertretung vor dem Familiengericht
  • Transparente Wertberechnung
Mandat anfragen

Unterhalt & Sorge

individuell

Nach Aufwand und Gegenstandswert.

  • Unterhaltsberechnung
  • Sorge- & Umgangsregelung
  • Außergerichtliche Einigung
  • Honorar nach RVG / Vereinbarung
Angebot anfragen

Alle Preise zzgl. USt. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (FamGKG/RVG). Bei geringem Einkommen prüfen wir Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.

Gut zu wissen

Kosten & Unterstützung

Wenn Ihr Einkommen gering ist, kann der Staat die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise übernehmen (Verfahrenskostenhilfe). Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen den Antrag.
Im Familienrecht richtet sich das Honorar grundsätzlich nach dem Gegenstandswert gemäß FamGKG und RVG. Wir erläutern die zu erwartenden Kosten vorab transparent.
Ja. Beauftragen Sie uns mit dem weiteren Mandat, rechnen wir die Gebühr der Erstberatung an.

Fragen zum Honorar?

Wir besprechen die Kosten offen und prüfen mögliche staatliche Unterstützung.

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